Partner-Vertrag (Reseller)

Stand: Mai 2026 · Version 1

Diese Vertragsbedingungen werden vor Live-Schaltung anwaltlich geprüft. Bei Streitfällen gilt eine separat unterzeichnete schriftliche Vereinbarung vor.

§ 1 Vertragsparteien und Gegenstand

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Vynora UG (haftungsbeschränkt) i. G., Heerstraße 29, 31079 Sibbesse, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schubert (nachfolgend „Vynora") und der natürlichen oder juristischen Person, die sich über das Online-Formular auf vynoramed.de als Partner registriert hat (nachfolgend „Partner").

Gegenstand des Vertrags ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Software-Abonnements der Vynora-Plattform durch den Partner an medizinische Einrichtungen (Praxen, MVZ, Krankenhäuser) im eigenen Namen und auf eigenes Risiko (Reseller-Verhältnis).

§ 2 Rechtsstellung der Parteien

Der Partner ist selbständiger Unternehmer. Er ist nicht in die Organisation von Vynora eingegliedert, unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsausführung und trägt sein unternehmerisches Risiko selbst. Insbesondere besteht kein Handelsvertreter-Verhältnis im Sinne der §§ 84 ff. HGB.

Ausdrücklich ausgeschlossen ist ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB sowie eine Anwendung der Vorschriften über das Vertragshändlerrecht. Beide Parteien handeln im Vertrieb der Vynora-Lösung jeweils auf eigene Rechnung.

Der Partner ist berechtigt, weitere Tätigkeiten und Vertretungen auszuüben, sofern diese nicht im Widerspruch zu § 9 dieses Vertrags stehen.

§ 3 Vergütung — Lifetime Rev-Share

Der Partner erhält für jede über seinen persönlichen Empfehlungs-Code abgeschlossene und aktiv bezahlende Praxis eine wiederkehrende Provision auf die Netto-Abonnement-Einnahmen (Lifetime Rev-Share), gestaffelt nach Anzahl seiner aktiven Praxen:

  • Bronze (1–9 aktive Praxen): 15 %
  • Silber (10–24 aktive Praxen): 20 %
  • Gold (25+ aktive Praxen): 25 %

Die Auszahlung erfolgt monatlich automatisch via Stripe Connect Standard an das vom Partner hinterlegte Auszahlungskonto. Zahlungen unterliegen einer Retention-Frist von 14 Tagen, um etwaige Stornierungen und Rückerstattungen abzudecken. Mindestauszahlungsbetrag: 25 €.

Maßgeblich für die Recurring-Provision sind die tatsächlich von der Praxis an Vynora gezahlten und nicht rückerstatteten Abonnement-Beträge. Add-on-Käufe und Hardware sind nicht provisionsberechtigt.

§ 3a Setup-Modell

Der Partner hat bei jedem Praxis-Onboarding zwei Optionen zur Wahl:

  • Selbst-Setup: Partner führt Installation und Konfiguration in eigener Verantwortung durch und rechnet seine Setup-Leistung direkt mit der Praxis ab(eigene Rechnung, eigener Preis, eigene Konditionen). Vynora ist an diesem Vorgang nicht beteiligt.
  • Vynora-Setup-Service: Die Praxis bucht den von Vynora angebotenen Setup-Service als Add-on bei Vertragsabschluss. In diesem Fall erhält der Partner einen einmaligen Bonus in Höhe von 50% des Setup-Preises, ausgezahlt monatlich über Stripe Connect nach Abschluss des Setup-Service.

§ 3b Exklusiv-Bonus

Der Partner kann einen Exklusiv-Bonus von 5 Prozentpunkten auf alle o. g. Tier-Sätze erhalten, wenn er erklärt und sicherstellt, dass er keine mit Vynora konkurrierenden Wartezimmer- oder Patientenaufruf-Systeme an seine Kunden vermittelt oder bewirbt.

  • Status wird im Partner-Portal hinterlegt und ist jederzeit änderbar.
  • Bei Aufnahme einer konkurrierenden Vertretung muss der Partner Vynora binnen 14 Tagen in Textform informieren. Der Exklusiv-Bonus entfällt ab dem Folgemonat.
  • Bei wahrheitswidrigen Angaben ist Vynora berechtigt, den Bonus rückwirkend ab Beginn des wahrheitswidrigen Status zurückzufordern.

§ 4 Pflichten des Partners

  • Vertrieb in eigenem Namen, unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften (insb. UWG, HWG bei Heilmittelwerbung).
  • Keine irreführenden Angaben zu Funktionen, Preisen, Verfügbarkeit oder Tarifstufen der Vynora-Plattform.
  • Einholung der erforderlichen Einwilligungen vor Kontaktaufnahme mit Praxen (DSGVO, UWG-Spam-Schutz).
  • Korrekte steuerliche Behandlung erhaltener Provisionen (Anmeldung beim Finanzamt, ggf. Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer bei Überschreitung der Kleinunternehmer-Grenze).
  • Vertraulichkeit gemäß § 9 dieses Vertrags.

§ 5 Pflichten von Vynora

  • Bereitstellung des Partner-Portals, Tracking der Vermittlungen, transparente Abrechnung.
  • Monatliche Auszahlung der Provisionen via Stripe Connect.
  • Bereitstellung aktueller Marketing-Materialien und produktspezifischer Informationen.
  • Erstklassiger Support für vermittelte Praxen, damit Provisionen langfristig fließen können.

§ 6 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung der Registrierung durch Vynora und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (insb. bei schwerwiegenden Vertragsverstößen, Insolvenz, wiederholten irreführenden Angaben gegenüber Praxen).

Nach Vertragsende werden bereits angefallene Provisionen aus aktiven, weiterhin bezahlenden Vermittlungen noch 6 Monate wie vereinbart ausgezahlt (Wind-down-Phase). Danach erlischt der Anspruch.

§ 7 Programmänderungen

Vynora ist berechtigt, das Partner-Programm (insbesondere Provisionssätze, Tier-Schwellen, Auszahlungsmodalitäten) mit einer Frist von 90 Tagen in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse anzupassen.

Für bereits vermittelte Praxen gilt der zum Zeitpunkt der Vermittlung wirksame Provisionssatz für mindestens weitere 12 Monate nach Inkrafttreten einer Änderung weiter (Bestandsschutz).

Bei wesentlichen Verschlechterungen hat der Partner das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Inkrafttretens-Datum der Änderung.

§ 8 Datenschutz und AVV

Im Rahmen der Tätigkeit erhält der Partner Zugriff auf personenbezogene Daten der von ihm vermittelten Praxen (insb. Kontaktdaten, Abrechnungsstatus). Hierfür gilt zusätzlich die Joint-Controller-Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO (verfügbar unter /partner-avv), die mit Vertragsabschluss verbindlicher Bestandteil dieses Vertrags wird.

Patientendaten sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese verbleiben in der ausschließlichen Verantwortung der jeweiligen Praxis (Praxis ↔ Vynora-AVV).

§ 9 Vertraulichkeit, Wettbewerb

Der Partner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen über Vynora und vermittelte Praxen vertraulich zu behandeln.

Eine direkte Abwerbung vermittelter Praxen zugunsten konkurrierender Lösungen ist während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach untersagt. Der Partner darf grundsätzlich auch konkurrierende Produkte anbieten — beim Wegfall des Exklusiv-Bonus siehe § 3a.

§ 10 Haftung

Beide Parteien haften jeweils für Schäden aus ihrem eigenen Verantwortungsbereich. Eine Haftung von Vynora für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden des Partners (z. B. aufgrund Produktänderungen, Programmeinstellungen) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Vynora.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.