Bedingungen des MFA-Empfehlungsprogramms

Stand: Mai 2026 · Version 1

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme von Medizinischen Fachangestellten und vergleichbaren Praxis-Mitarbeitern am Vynora-Empfehlungsprogramm. Mit der Registrierung unter vynoramed.de/empfehlen akzeptiert die teilnehmende Person diese Bedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

Anbieter des Programms ist die Vynora UG (haftungsbeschränkt) i. G., Heerstraße 29, 31079 Sibbesse, vertreten durch Jörg Schubert (nachfolgend „Vynora"). Teilnehmer sind natürliche Personen, die in einer medizinischen Einrichtung tätig sind (insbesondere MFA, ZFA, MTA, Praxismanager:innen). Eine Teilnahme von Praxis-Inhabern ist über das Partner-Programm zu wählen, nicht über dieses MFA-Programm.

§ 2 Funktionsweise — Code-Empfehlung mit Inhaber-Consent

Jeder Teilnehmer erhält nach Registrierung einen persönlichen Empfehlungs-Code (z. B. lisa-2k7j). Der Teilnehmer informiert seine Praxis-Inhaberin/Geschäftsführung über vynora und übergibt den Code ausschließlich mit deren Wissen und Zustimmung.

Die Praxis-Inhaberin schließt das Abonnement eigenverantwortlich auf vynoramed.de ab und gibt den Code beim Signup an. Erst dann wird die Empfehlung dem Teilnehmer zugeordnet.

Eine Code-Übergabe ohne Wissen der Inhaberin ist untersagt (§ 299 StGB sieht Strafbarkeit beidseitig vor bei Vorteilsannahme im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Arbeitgebers).

§ 3 Vergütung

Der Teilnehmer erhält pro vermittelter und zahlender Praxis:

  • 20 % wiederkehrend auf den Netto-Abonnement-Betrag, lebenslang solange die Praxis zahlt (Lifetime Rev-Share).
  • 50 % Setup-Bonus auf einmalige Setup-Gebühren, sofern die Praxis eine Setup-Leistung bucht.

Bei mehreren empfehlenden Personen pro Praxis (Mitempfehlerinnen) wird die Vergütung anteilig geteilt (Standard: 50/50; abweichende Aufteilungen sind im Portal hinterlegbar).

Auszahlung erfolgt automatisch monatlich via SEPA-Überweisung an das hinterlegte Bankkonto, sofern der Saldo mindestens 25 € beträgt. Sonst wird der Betrag auf den nächsten Monat übertragen.

Provisionen unterliegen einer Retention-Frist von 14 Tagen, um etwaige Storno- und Rückerstattungsfälle abzudecken.

§ 4 Lifetime-Charakter

Die Provisionen werden so lange ausgezahlt, wie die empfohlene Praxis ein aktives, zahlendes Abonnement führt. Es gibt keine zeitliche Beschränkung auf 12 oder 24 Monate.

Wechselt die Praxis den Tarif (z. B. Upgrade von Plus auf Pro), passt sich die Provision proportional an die neue Abrechnungsbasis an.

§ 5 Programmänderungen — 90-Tage-Frist + Bestandsschutz

Vynora kann das Programm (insbesondere Provisionssätze, Auszahlungsmodalitäten, Tier-Schwellen, Bonus-Strukturen) mit einer Frist von 90 Tagen in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse anpassen.

Bestandsschutz: Für bereits vermittelte Praxen gilt der zum Zeitpunkt der Vermittlung wirksame Provisionssatz für mindestens 12 weitere Monate nach Inkrafttreten einer Änderung weiter.

Stimmt der Teilnehmer wesentlichen Änderungen nicht zu, kann er die Programmteilnahme zum Inkrafttretens-Datum beenden. Bereits angefallene Lifetime-Provisionen aus Bestandsvermittlungen werden gemäß § 8 weitergeführt.

§ 6 Pflichten des Teilnehmers

  • Keine Empfehlung ohne ausdrückliche Zustimmung der Praxis-Inhaberin (Consent-Pflicht).
  • Keine irreführenden Angaben zu Funktionen, Preisen oder Bewertungen.
  • Korrekte steuerliche Behandlung (siehe § 9). Vynora leistet keine Steuerberatung.
  • Aktualisierung der Kontaktdaten und IBAN im MFA-Portal.
  • Vertrauliche Behandlung des persönlichen Empfehlungs-Codes (keine Weitergabe außerhalb des intendierten Verwendungszwecks).

§ 7 Pflichten von Vynora

  • Transparente Abrechnung im MFA-Portal (Übersicht aller Vermittlungen).
  • Monatliche Auszahlung gemäß § 3.
  • 90-Tage-Vorankündigung bei Programmänderungen gemäß § 5.
  • DSGVO-konforme Verarbeitung der Teilnehmer-Daten (siehe Datenschutzerklärung).

§ 8 Beendigung der Programmteilnahme

Der Teilnehmer kann die Programmteilnahme jederzeit ohne Frist im MFA-Portal beenden oder per E-Mail an partner@vynoramed.de kündigen.

Bei Beendigung durch den Teilnehmer werden bereits angefallene Provisionen aus aktiven, weiterhin zahlenden Vermittlungen für weitere 12 Monate ausgezahlt. Danach erlischt der Anspruch.

Vynora kann die Teilnahme aus wichtigem Grund (z. B. Verstoß gegen § 6, Strafbarkeit nach § 299 StGB) fristlos beenden. In diesem Fall entfallen alle zukünftigen Provisionsansprüche; bereits ausgezahlte Provisionen verbleiben beim Teilnehmer.

§ 9 Steuerliche Behandlung — Eigenverantwortung

Empfangene Provisionen sind beim Finanzamt zu deklarieren (in der Regel als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG).

  • Bagatell-Grenze: Sonstige Einkünfte bleiben bis zu 256 € pro Kalenderjahr einkommensteuerfrei.
  • Gewerbeanmeldung: Bei nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungs- absicht (insbesondere ab 256 € pro Jahr regelmäßig) kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich werden.
  • Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) greift bis 22.000 € Umsatz pro Jahr.

Vynora leistet keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit sollte ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultiert werden. Die Verantwortung für korrekte Anmeldung und Versteuerung trägt der Teilnehmer.

§ 10 Datenschutz

Vynora verarbeitet die Teilnehmer-Daten (Name, E-Mail, IBAN) ausschließlich zum Zweck der Programmabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Details siehe Datenschutzerklärung.

§ 11 Haftung

Vynora haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für entgangene Provisionsmöglichkeiten infolge programmierter Programmänderungen (gemäß § 5) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Vynora, sofern der Teilnehmer Unternehmer ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.